Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StVG § 53 Abruf im automatisierten Verfahren

StVG § 53 Abruf im automatisierten Verfahren

[ Auszug: (1) Den Stellen, denen die Aufgaben nach § 52 obliegen, dürfen die hierfür jeweils erforderlichen Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und den örtlic ... ]